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Elternabend
Jede gruppenführende pädagogische Fachkraft hat mindestens zweimal im Jahr Elternabende durchzuführen. Der erste Elternabend ist innerhalb der ersten vier Wochen des Arbeitsjahres durchzuführen. Bei uns im Kindergarten ist es üblich, dass der erste Elternabend am ersten Tag des neuen Kindergartenjahres stattfindet. Bei beiden Elternabenden ist der Bürgermeister auch anwesend. Für den zweiten Elternabend werden sie rechtzeitig informiert. Dieser findet meist im Sommersemester statt.
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Elternbeirat:
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Wenn sich die Mehrheit der anwesenden Eltern dafür entscheidet, ist am Elternabend ein Elternbeirat einzusetzen. Dabei wählen die Eltern aus ihrer Mitte drei Vertreter in den Elternbeirat. Dieser wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung. Für jedes Elternbeiratsmitglied kann auch eine Stellvertretung gewählt werden. Die Organe des Elternbeirats können der pädagogischen Fachkraft Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Diese hat das Vorbringen zu prüfen und mit den Organen des Elternbeirats zu besprechen und anschließend den Rechtsträger zu informieren.